Пн-Пт: | От: 10 до: 18 |
Суббота: | Выходной |
Воскресенье: | Выходной |
Anwendungsgebiet | Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter Moose und Algen unter Zierpflanzen und Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen im Nichtkulturland. |
Anwendungszeitraum | Februar-November |
Konsistenz | Spray |
Art der Anwendung | Der Geruch von Finalsan AF GierschFrei ist wirkstoffspezifisch und nach kurzer Zeit nicht mehr wahrnehmbar. **Wirkungsspektrum:** Das Mittel weist eine gute Materialverträglichkeit auf. In Einzelfällen können auf Steinbelägen sichtbare Rückstände zurückbleiben. Daher Verträglichkeit vorab an unauffälliger Stelle testen. Kontakt mit Kunstharzplatten kupfer- oder zinkhaltigen Oberflächen vermeiden. Kontakt mit diesen Materialien kann zu längerfristigen Verfärbungen führen. Beim Kontakt mit Messing teilen kann es zur Ausbildung von Belägen kommen. Nicht zur Beseitigung von Unkräutern und Moos in Rasenflächen geeignet da alle grünen Pflanzenteile abgetötet werden. **Neupflanzung nach Anwendung von Finalsan AF GierschFrei:** Flächen die mit Finalsan AF GierschFrei be handelt wurden sollten einen Tag lang nicht bearbeitet werden damit das Mittel seine Wirkung vollständig entfalten kann. 2 Tage nach Anwendung kann wieder ge pflanzt nach 14 Tagen wieder gesät werden. **Materialverträglichkeit:** Das Mittel hinterlässt auf Verbundsteinpflaster Basaltpflaster und Waschbeton keine rostbraunen Flecken. Eventuell nach der Anwen dung auftretende weißliche Beläge verschwinden nach Regenfällen rasch wieder. Bei anderen Materialien Verträglichkeit an verdeckter Stelle prüfen. Keine Anwendung auf Kunst harz platten. Kontakt mit kupfer- und zinkhaltigen Oberflächen vermeiden. Bei Kontakt mit Messingteilen kann es zur Ausbildung von Belägen kommen. |
Eigenschaften | anwendungsfertig |
Gebrauchsanweisung | Optimale Wirkung bei einer Unkrautgröße von 10 cm. Unkräuter komplett benetzen um eine maximale Wirkstoffaufnahme zu garantieren. Mindesttemperatur bei der Anwendung: 10°C. Die Unkräuter sollten bei der Spritzung trocken sein. Unverdünnt als Einzelpflanzen bzw. Teilflächenbehandlung spritzen: 100 ml/m² Unkrautfläche. Nach eigenen Erfahrungen sind bei Einzelpflanzenbehandlung je nach Unkrautdichte 30-40 ml/m² ausreichend. Blätter von angrenzenden Kulturpflanzen nicht benetzen, da an sonsten Schäden möglich sind. Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, so dass das Mittel problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann. Wiederholung der Behandlung: Sollten Unkräuter wieder austreiben, muss die Spritzung wiederholt werden. Spritzung erst dann wiederholen, wenn die Unkräuter erneut 10 cm groß sind. Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 30-60 Tagen. |
Wirkstoffe | 31,02 g/l (3,08 % w/w) Pelargonsäure 4,95 g/l (0,49 % w/w) Maleinsäurehydrazid Kontaktherbizid; Flüssigkeit zur unverdünnten Anwendung |
Zulassungsnummer | 006177-60 |
Inhalt in Milliliter | 750 ml |
Anwendungsfläche maximal | 25 m² |
Bienengefährdungsstufe | NB6641 |
Sicherheitshinweise | P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
Artikelhinweis | Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf wandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mit tel ist giftig für Fischnährtiere. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Gegebenenfalls Stadt- oder Kreisverwaltung um Auskunft bitten.**Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:** Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 geahndet werden. |
Anwendungshinweise | Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten. |
Lieferumfang | Unkrautvernichter |
Warnhinweise | Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens lang ärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. |
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